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   BGH, 10.11.1975 - II ZR 202/74   

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https://dejure.org/1975,2340
BGH, 10.11.1975 - II ZR 202/74 (https://dejure.org/1975,2340)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1975 - II ZR 202/74 (https://dejure.org/1975,2340)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1975 - II ZR 202/74 (https://dejure.org/1975,2340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermeintliche Leistung eines Kommanditisten mit befreiender Wirkung zur Tilgung einer Hafteinlageschuld - Mehrung des Gesellschaftsvermögens durch Aufrechnung anstatt zur Tilgung der Hafteinlageschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 418
  • MDR 1976, 380
  • DB 1976, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70

    Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - II ZR 202/74
    Im Verfahren II ZR 133/70 hat der Senat unter anderen den Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 8.914,35 DM nebst Zinsen und Wechselunkosten verurteilt, und zwar mit der Einschränkung, daß aus dem Urteil nur in die Anteile des Beklagten an der unter der Firma G. & Co. GmbH KG gegründeten Gesellschaft vollstreckt werden könne.

    Der Zurückverweisung lag folgende Rechtsansicht zugrunde (vgl. BGHZ 61, 59): Die vom Beklagten zur Aufrechnung gestellten Forderungen seien insoweit, als sie aus Geschäften des Beklagten mit der neu gegründeten Gesellschaft stammen, voll auf die Einlage anzurechnen.

  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 33/68

    Aufrechnung gegen Hafteinlageanspruch im Konkurs der Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - II ZR 202/74
    Denn der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß der Kommanditist in entsprechender Anwendung des § 387 BGB auch gegen den Haftungsanspruch nach § 171 HGB mit einer gegen die Gesellschaft begründeten Forderung aufrechnen kann (BGHZ 58, 72, 75 f; SenUrt. v. 1.7. 74 - II ZR 115/72 = WM 1974, 1004, 1005 unter 2 b).

    Der Senat hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 51, 391, 394; 58, 72, 76), daß ein Kommanditist, der außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen eine Leistung an die Gesellschaft erbringt, mit seiner Forderung aus dieser Drittbeziehung gegen die Hafteinlageschuld aufrechnen kann, ohne daß es dabei auf den wirtschaftlichen Wert ankommt, den die Forderung im Zeitpunkt der Aufrechnung noch hat.

  • BGH, 03.03.1969 - II ZR 222/67

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Kommanditeinlage

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - II ZR 202/74
    Der Senat hat zwar in seiner bisherigen Rechtsprechung anerkannt (BGHZ 51, 391, 394; 58, 72, 76), daß ein Kommanditist, der außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Beziehungen eine Leistung an die Gesellschaft erbringt, mit seiner Forderung aus dieser Drittbeziehung gegen die Hafteinlageschuld aufrechnen kann, ohne daß es dabei auf den wirtschaftlichen Wert ankommt, den die Forderung im Zeitpunkt der Aufrechnung noch hat.
  • BGH, 01.07.1974 - II ZR 115/72

    Ansprüche auf Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge -

    Auszug aus BGH, 10.11.1975 - II ZR 202/74
    Denn der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß der Kommanditist in entsprechender Anwendung des § 387 BGB auch gegen den Haftungsanspruch nach § 171 HGB mit einer gegen die Gesellschaft begründeten Forderung aufrechnen kann (BGHZ 58, 72, 75 f; SenUrt. v. 1.7. 74 - II ZR 115/72 = WM 1974, 1004, 1005 unter 2 b).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84

    Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr

    Für die Bewertung der Forderung kommt es dabei auf die Vermögenslage der Gesellschaft (wenn auch unter Berücksichtigung der Ansprüche auf ausstehende Einlagen) an und nicht darauf, ob und inwieweit der Gläubiger seine Forderung bei einem Kommanditisten, der den Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4 HGB noch haftete, hätte realisieren können (vgl. auch Sen.Urt. vom 10. November 1975 - II ZR 202/74, LM Nr. 15 zu § 171 HGB).
  • BGH, 25.11.1983 - V ZR 60/83

    Inhalt und Umfang einer Grunddienstbarkeit - Möglichkeit der räumlichen

    Schließlich ist auch von Bedeutung, daß die Bewohner des Grundstücks G. Straße ... bis in der Jahr 1981 hinein mit Duldung der Eigentümer des Nachbargrundstücks die vorhandene Zufahrtsmöglichkeit zu ihrem Hofgelände uneingeschränkt genutzt haben (vgl. die Senatsurteile vom 27. Januar 1960, V ZR 148/58, LM BGB § 242 (D) Nr. 41 = NJW 1960, 673 [BGH 27.01.1960 - V ZR 148/58] und vom 28. November 1975 aaO, NJW 1976, 418).
  • BGH, 28.11.1983 - II ZR 94/83

    Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung einer Gesellschaftseinlage -

    Aus dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 10. November 1975 - II ZR 202/74 = LM HGB § 171 Nr. 15 ist nicht herzuleiten, der Senat vertrete die Ansicht, die Einlage sei immer nur wirksam geleistet, wenn der Gesellschaft etwas aus dem Privatvermögen des Kommanditisten zufließe.
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